1. Jugendschutz
Der Einlass ist ab 16 Jahren möglich. Besucherinnen und Besucher unter 18 Jahren benötigen eine vollständig ausgefüllte Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel") gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie eine volljährige Begleitperson. Ab 18 Jahren ist der Einlass uneingeschränkt möglich.
2. Hausrecht
Der Veranstalter übt auf der gesamten Veranstaltungsfläche das Hausrecht aus. Der Zutritt kann insbesondere bei Verstößen gegen die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen, stark alkoholisiertem Zustand oder unangemessenem Verhalten verweigert werden.
3. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Mit Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für die Berichterstattung sowie für Werbe- und Marketingzwecke (z. B. Website und Social Media) verwendet werden dürfen.
4. Tickets
Erworbene Tickets sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.